Alters- und Führerscheinbestimmungen
gem. Allgemeiner Geschäftsbedingungen Hängerverleih ( Stand: 01.01.2017 )
Pferdetransport – Hänger:
Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung
Der Mieter muss bei Übergabe des Doppelpferdeanhängers einen zur Führung des Fahrzeuges (Zugfahrzeug zuzüglich Hänger) erforderlichen im Inland gültigen Führerschein (Führerschein / Fahrerlaubnis E zu B = Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg Höchstzulässigem Gesamtgewicht und schwere Anhänger für Fahrzeuge bis 3.500 kg Höchstzulässigem Gesamtgewicht) vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeuges den Führerschein nicht vorlegen, wird Elisabeth Gasser (www.pferdetransport.co.at) vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung der bestellten Leistungen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Hängerverleih allgemein:
Altersbestimmung, Lenkerbestimmung
Der Vermieter behält sich Beschränkungen für seine Leistungen hinsichtlich Alter des Mieters/Lenkers vor. Ein Verleih an Mieter/Lenker unter 21 Jahren wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Aufschläge für Mieter/Lenker unter 25 Jahren bzw. unter 23 Jahren entnehmen Sie bitte der Preisliste. Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe des Fahrzeuges eine Fahrt zu Feststellung des Fahrkönnens des Mieters/Lenkers vorzunehmen.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder gegen eine entsprechende in den aktuellen Preisinformationen angeführte Zusatzgebühr von anderen geeigneten vom Mieter im Vorhinein gegenüber dem Vermieter namentlich genannten Personen gelenkt werden. Der Mieter hat in diesem Falle sämtliche sich aus dem Mietvertrag und diesen Bedingungen ergebenden Pflichten auf diese Person(en) zu überbinden.